Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an unseren Sonderfahrten
mit Wagen aus der Sammlung „Wiener Tramwaymuseum“
und den Artikeln aus unserem „Museums-Shop“.

Nachfolgend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

ALLGEMEINE GESCHÄFTSSBEDINGUNGEN

der Sammlung
„Wiener Tramwaymuseum“ (WTM)
Fahrzeugerhaltung, Dokumentation und Betriebsmuseum

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle Rechtsbeziehungen mit Kunden der Sammlung
„Wiener Tramwaymuseum“,
Holochergasse 24, A-1150 Wien (Büro-Anschrift)
Telefon: +43-1-786 03 03 / +43-699 1 786 03 03
E-Mail: info@tram.at
Web: www.tram.at, (www.wiener-tramwaymuseum.org)
UID: ATU46676707. ZVR-Zahl: 599142517. Gerichtsstand Wien.

Liefer- und Leistungsbedingungen

Wir berechnen die am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen Artikel-Preise und Sonderfahrten-Tarife.
Die Berechnung der Leistung erfolgt aufgrund des Angebotes.
Ausnahmen im Einzelfall bedürfen der Schriftform.

Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles werden Verzugszinsen und Mahnspesen verrechnet.

Der Rechnungsbetrag enthält die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer.

Das „Wiener Tramwaymuseum“ ist ein gemeinnütziger Verein, dessen Tätigkeit der Erhaltung historisch wertvoller Wiener Straßenbahnfahrzeuge dient und nicht auf Gewinn gerichtet ist.

Preise der Artikel, welche im „Museums-Shop“ angeboten werden, sind immer brutto inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
Verpackung, Fracht, Zoll und allfällige Versicherungen sind im Preis nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
Die Preise unterliegen den Schwankungen des Marktes und können jederzeit, auch ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Bei Preiserhöhungen werden wir vor einer Auslieferung Rücksprache halten.

Eine Rücksendung wegen Nichtgefallens ist nicht möglich. Alle Angebote sind nur gültig, solange der Vorrat reicht.
Eine Lieferverfügbarkeit aller Artikel wird zwar angestrebt, jedoch nicht garantiert.

Die Bezahlung erfolgt mittels einer selbst gewählten Zahlungsart. Je nach Vereinbarung sind Rechnungen per Vorkasse (wir schicken hierzu eine seperate Rechnung), Nachnahme (zusätzliche Gebühr von 5,- Euro, leider in ist dies nicht in allen Ländern möglich!) oder PayPal (zusätzliche Gebühr von 3,5% des Rechnungsbetrags) zahlbar.

Storno

Bei bestellten Sonderzügen wird bei einer gänzlichen oder teilweisen Stornierung bis 5 Werktage (Montag bis Freitag, wenn nicht Feiertag in Wien) vor dem Fahrt-Termin keine Stornogebühr verrechnet; bei einer Stornierung ab vier Werktage vor dem Fahrt-Termin 50% Stornogebühr; bei Stornierung am Tag der Fahrt der gesamte Rechnungsbetrag.

Für Zusatzleistungen wie Catering, Blumenschmuck, Musiker, Fremdenführer, Fotografen usw. wird im Falle eines gänzlichen oder teilweisen Stornos folgende Stornogebühr verrechnet: 14 Tage bis 3 Werktage vor dem Termin: 50%, ab 3 Werktage vor dem Termin 100%.
Bestelltes Material, wie Plakate für Seitenwerbetafeln, Dachtafeln und sonstige Werbeträger können nicht storniert und müssen in jedem Fall zu 100% bezahlt werden.

Aussendungen

Zur Wahrung der Urheber-, Bild- und Markenrechte von uns und unseren Vertragspartnern bedürfen sämtliche Aussendungen wie Einladungen und andere Veröffentlichungen für Ihre Tramwayfahrt oder Ihre durch uns organisierte Veranstaltung im Verkehrsmuseum „Remise“ und im WTM Museumsdepot Traiskirchen unserer vorher rechtzeitig einzuholenden Prüfung und Genehmigung. Insbesondere ist die Verwendung von Abbildungen von Straßenbahnen, Remisen, Haltestellen, Fahrscheinen, Logos sowie dem Straßenbahnbetrieb zuzuordnenden Gegenständen mit uns abzuklären, ebenso wie der Text der Aussendung mit uns abgestimmt werden muss. Die Genehmigung wird von uns schriftlich unter Einbeziehung unserer Vertragspartner erteilt, mangels einer solchen Genehmigung ist die Verwendung unserer Bilder, Logos und Texte (auch nur Auszugsweise) ebenso untersagt wie die unerlaubte Verwendung von Bildern, Logos oder Texten unserer Vertragpartner sodass Sie bei einem Verstoß gegen solche Rechte haftbar gemacht werden können.

Durch das Anfragen von einer Leistung beim WTM (Fahrt, Event, Führung, Bestellung von Gegenständen aus dem Museums-Shop, etc.), willigen Sie ein, dass Ihre Daten soweit dies für die Abwicklung Ihre Anfrage notwendig sind, digital verarbeitet werden. Des weiteren willigen Sie bei einer Buchung ein, dass Ihre Daten bei uns gespeichert werden.

Haftung

Wir übernehmen keine Haftung für die Durchführung der Sonderfahrt, sollten wir aufgrund von höherer Gewalt oder einem Fahrverbot der Wiener Linien (z.B. wegen einer Veranstaltung, Demonstration, betrieblichen Notwendigkeiten etc.) die Fahrt nicht oder nur auf einer abgeänderten Route durchführen können.

Um Ihnen und uns eine ungetrübte Freude an Ihrer Veranstaltung zu gewährleisten ersuchen wir Sie folgende

Bedingungen für Sonderzüge
der Sammlung „Wiener Tramwaymuseum“ zu beachten:

1. Pünktlichkeit ist das oberste Gebot im Bahnbetrieb. Sorgen Sie bitte dafür, dass Sie und Ihre Gäste pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt an der Einstiegstelle sind.

Richten Sie es so ein, dass Sie besser zu früh als zu spät bei der Haltestelle sind. Wir können auf Nachzügler nicht warten, denn wir dürfen und wollen den Linienbetrieb nicht behindern.

Sollten wir später zur vereinbarten Einstiegstelle kommen, bedenken Sie bitte, dass der Linienbetrieb Vorrang hat und wir uns in diesen, mit all seinen verkehrsbedingten Behinderungen, einordnen müssen.

Bei Ausfall oder großer Verspätung eines Sonderzuges aus betrieblichen oder verkehrsbedingten Gründen oder bei höherer Gewalt, steht dem Besteller keine Entschädigung zu.

2. Sollte die Fahrt von bzw. zum Betriebsbahnhof erfolgen, beachten Sie bitte, dass das Betreten von nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Bahnanlagen aus Sicherheitsgründen verboten ist.

Die Einstiegstelle ist die jeweils vor dem Bahnhof liegende öffentliche Haltestelle. Das Ein- und Aussteigen ist nur an den behördlich festgelegten Haltestellen gestattet.

Das Betreten des Betriebsbahnhofes oder das Befahren mit privaten Kraftfahrzeugen und Fahrrädern ist strengstens verboten. Bei Zuwiderhandeln muss von Seiten der Wiener Linien mit einer Besitzstörungsklage gerechnet werden.

3. Die Fahrgäste haben sich bei der Benützung der Bahnanlagen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes und die Rücksicht auf andere gebieten und geltende Rechtsvorschriften und Beförderungsbedingungen festsetzen.

4. Bitte bedenken Sie, dass Sie historisch wertvolle, denkmalgeschützte und vor allem unersetzliche Museumsfahrzeuge benützen und behandeln Sie sie dementsprechend!

Jede Instandsetzung einer Beschädigung an diesen Fahrzeugen kostet ungleich mehr als bei normalen Betriebsfahrzeugen. Die Kosten haben Sie zu tragen.

5. Wollen Sie zu einem besonderen Anlass die Wagen schmücken, so besprechen Sie das bitte mit unserer Disposition unter der Wiener Telefon-Nummer (+43-1) 786 03 03.

Die Nutzung unserer Werbetafeln (außen, neben den Einstiegen – bei fast allen Wagen) für Poster im Format 60 cm Breite und 75 cm Höhe ist ein Service von uns. Der Verleih der Tafeln und die Montage eines von Ihnen vorher zu uns gebrachten Posters kostet Sie nichts!

Wir ersuchen um Verständnis, dass wir für beigestelltes Werbematerial keine Haftung dafür übernehmen können, dass sich Poster u.ä. nach der Fahrt in demselben Zustand wie vorher befinden.
Wir bewahren Ihre Poster im Regelfall eine Woche für Sie auf, wenn Sie bis dahin keine Abholung vereinbaren, werden diese entsorgt.

Das unerlaubte Anbringen von Plakaten, Klebern und Schmuck jeder Art (wie Girlanden, Blumengebinden etc.) innen oder außen ist verboten!

6. Das Betätigen von Signal- und Warneinrichtungen (Klingelzüge, Signalpfeife) ist strengstens verboten!
Sie dienen der Verständigung der Zugmannschaft untereinander und können bei Missbrauch zu Unfällen führen.

7. Während ein Wagen sich in Bewegung befindet, ist das Auf- oder Absteigen, das Verweilen auf den Trittbrettern und das Öffnen der Außentüren verboten. Ferner ist es den Fahrgästen untersagt, sich aus dem Fahrzeug hinauszulehnen, Körperteile oder Gegenstände hinausragen zu lassen oder Gegenstände hinauszuwerfen.

8. Jeder Fahrgast hat sich im Fahrzeug dauernd festen Halt zu verschaffen. Schäden, die durch Außerachtlassen dieser Vorsichtsmaßnahmen entstehen, hat der Fahrgast zu tragen. Denken Sie an die Möglichkeit einer Notbremsung!

9. Wollen Sie ein Fenster öffnen oder schließen, wenden Sie sich bitte an den Zugbegleiter.

10. Die Mitnahme von Speisen und Getränken ist bei geschlossenen Gesellschaften gestattet. Wir ersuchen Sie jedoch aus Sicherheitsgründen keine spitzen Messer und zerbrechlichen Gläser u. ä. während der Fahrt zu verwenden. (Verletzungsgefahr!).

Wir ersuchen Sie jedoch dafür zu sorgen, dass die Wagen nicht verunreinigt und etwaige Abfälle nach der Fahrt beseitigt werden. Im Falle einer Verunreinigung wenden Sie sich bitte an die Zugmannschaft.

11. Den Anordnungen des Zugpersonals und der Aufsichtsorgane der „Wiener Linien“ ist Folge zu leisten.

12. Verlorene und zurückgelassene Gegenstände in unseren Sonderzügen werden von uns 1 Monat aufbewahrt. Wir ersuchen um telefonische Kontaktaufnahme – 06991 786 03 03 – mit unserem Büro.

Wenn Sie all unsere oben angeführten Punkte beachten, wird es für Sie und Ihre Gäste ein schönes, unvergessliches Erlebnis mit unseren Wagen aus der Sammlung „Wiener Tramwaymuseum“ werden.

COVID-19 Ergänzung

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für Sonderfahrten des Wiener Tramwaymuseums Corona-Maßnahmen gemäß der jeweils zum Zeitpunkt Ihrer Fahrt geltenden COVID-19-Notmaßnahmenverordnung der österreichischen Bundesregierung gelten und einzuhalten sind.
Den Inhalt der aktuell geltenden COVID-19 Notmaßnahmenverordnung finden Sie gut verständlich zusammengefasst auf der Seite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit , Pflege und Konsumentenschutz unter folgendem Link: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html

Auf https://www.oesterreich.gv.at finden sich in chronologischer Reihenfolge die mit dem Coronavirus in Zusammenhang stehenden Gesetze und Verordnungen mit dem entsprechenden Link zum Bundesgesetzblatt: https://www.oesterreich.gv.at/themen/coronavirus_in_oesterreich/Rechtliche-Grundlagen.html

Der Besteller der Sonderfahrt hat dafür zu sorgen, dass sämtliche Fahrgäste obige Maßnahmen einhalten.
Ein Nichteinhalten der Corona-Maßnahmen erfolgt auf eigene Gefahr.
Für jegliche sich aus der Nichteinhaltung ergebenden Folgen hat der Besteller der Fahrt das Wiener Tramwaymuseum schad- und klaglos zu halten. Dies auch unabhängig von Anordnungen der Zugmannschaft, denen Folge zu leisten ist.
Im voraus herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

Gute Fahrt und viel Vergnügen !

Ihr Wiener Tramwaymuseum / WTM-Tramway-Sonderfahrten